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leistungsschutzrecht- wozu eigentlich? zusammenfassung der debatte vom 16.11.2009

gestern abend fand die diskussion zum geplanten leistungsschutzrecht für verlage im ifm statt, zu der axel springer konzerngeschäftsführer christoph keese, irights.info gründer matthias spielkamp und netzpolitik.org betreiber markus beckedahl zum diskutieren eingeladen waren.

da ich mich in den letzten monaten ausführlich mit dem urheberrecht beschäftigt habe, weil ich heute in meiner abschlussprüfung im fach publizistik darüber reden werde, dachte ich mir, was kann es inspirierenderes geben als zu hören, wie die experten über das thema sprechen.

die diskussionsrunde, so mein eindruck, spiegelte dann auch schön die generelle debatte zum thema urheberrechtsnovellierungen wieder, so wie ich sie in der literatur wahrgenommen habe. alle drei interessenvertreter waren im raum: ein paar frei journalisten (unter anderem eben herr spielkamp), vertreter vom axel-springer-verlag und der rest, der im urheberrecht als „nutzer“ zusammengefasst und wohl von herrn beckedahl vertreten werden sollte, wie er selbst vermutete. diese drei interessengruppen nehmen in der aktuellen urheberrechtsdebatte aber unterschiedliche machtpositionen ein, was sowohl in der sitzverteilung im saal als auch in den redebeiträgen sichtbar wurde. der gemeine blogger saß in der zweiten reihe, wahrscheinlich ging es den anderen so wie mir – wir fühlten uns dort einfach wohler, auch wenn es saft, cola, wasser und kekse nur für die herren und damen in der ersten reihe am tisch gab. der nachteil dieser sitzverteilung war nur, dass wortmeldungen teilweise übersehen wurden oder es gefühlte 15 minuten dauerte, bis jemand aus der hinteren reihe seine gedanken äußern durfte, unter anderem auch weil ein tischsitzer in der ersten reihe mit einer aussage das wort an sich riss, die in etwa dieser entprach: „ich geb das mikrofon jetzt mal nicht weiter sondern rede selber, weil ich es grad in der hand habe“. ein schwerer fall von mikrofon-gatekeeperitis und eine darstellung der aktuellen urheberrechtsdebatte: der nutzer hat es schwer gehört zu werden, während die verwerter über vergütungsmöglichkeiten debattieren. diese konstellation war wohl auch der grund, warum gegen die forderung, dass urheberrecht müsse ja noch viel mehr ausgeweitet werden, erfasse also noch vielzuwenig nutzungsarten, kaum protestiert werden konnte – außer von herrn spielkamp, der meiner meinung nach sehr souverän denkanstöße geben konnte.

und nun zum inhalt, was habe ich also gelernt aus der gestrigen diskussion?

erst mal fand ich es – entgegen meiner ausführungen oben – gut, dass herr keese als vertreter der verlage ordentlich zeit hatte, zu wort zu kommen. das leistungsschutzrecht befindet sich noch in einem extremen frühstadium der entwicklung – so früh, das eben, wie er selbst auch gesagt hat, noch nicht mal ein konkreter entwurf vorliegt. in diesem stadium macht es sinn, denjenigen, der für ein solches gesetz plädiert, ausführen zu lassen, was genau er sich davon erwartet und was er erreichen möchte. leider ist das wie zu erwarten nicht ganz klar geworden. herr keese sprach davon, dass die gewerbliche nutzung von inhalten unter das leistungsschutzrecht fallen solle, und nannte das beispiel eines zahnarztes, der mit einem artikel, z.b. von welt.de, kunden informieren wolle. mal ganz davon abgesehen, dass das urheberrecht in einem solchen fall genügend möglichkeiten bietet, eine solche handlung zu untersagen, bei genauem nachfragen wurde herr keese unsicher. es stellte sich nämlich die frage, wie genau er gewerbliche nutzung definieren wolle: muss sie einem kommerziellen zweck dienen oder geht es darum, ob sie in einem gewerblichen rahmen stattfindet, also zum beispiel auf einem dienstcomputer. wenn ich mich recht erinnere lautete die nachfrage konkret: wenn ich privat meinem kollegen von meinem arbeitsrechner aus einen link zu einem artikel der welt schicke, und fünf minuten später schickt ein anderer angestellter, dessen aufgabe es ist, arbeitsrelevante links zusammen zu stellen und zu verschicken, den selben link an die kollegen, wie will herr keese dann nachweisen, welche dieser beiden nutzungen gewerblich ist und welche nicht. und ist in diesem fall auch das versenden eines links eine urheberrechtlich relevante handlung?

am anfang der diskussion plädierte nämlich auch herr keese dafür, dass der link frei bleibenmüsse, nach diesr frage war er sich da gar nicht mehr so sicher.

und daran sehen wir den interessenunterschied zwischen verwertern und urhebern und nutzern: der verwerter allgemein, ich möchte hier auf keinen fall herrn keese direkt meinen, hat erstmal ein augenscheinlich begründetes interesse daran, beteiligt zu werden, wenn andere mit seinen inhalten geld verdienen, wie zum beispiel google, das texte (oder textteile) des verlages anzeigt und daneben werbung plaziert. das ärgert den verwerter und er fängt an darüber nachzudenken, wie er von diesen einnahmen etwas abbekommen kann. und da liegt der knackpunkt, denn wenn einmal eine handlung juristisch griffig formuliert ist („gewerbliche nutzung von texten“), dann ergeben sich auf einmal noch eine menge andere nutzungsmöglichkeiten, die auch darunter fallen könnten. und überall sieht der verwerter geld, geld das ihm in seinen bilanzen fehlt und das er gern verdienen möchte.

und dann geschieht genau das, was auch in einer wortmeldung zur sprache kam: der verwerter – in diesem fall wurde direkt herr keese angesprochen – macht sich unbeliebt, weil er anscheinend nicht selbst an einem bezahlmodell arbeitet sondern scheinbar passiv bleibt und ein neues gesetz fordert, dessen nutzen für die anderen interessengruppen nicht ersichtlich wird. und so kam dann auch mehrfach der vorschlag, springer solle doch seinen content im internet verkaufen anstatt verlorene einnahmen zu beklagen.

der unterschied zwischen leistungsschutzrecht und paid content liegt nämlich in der wahrnehmung dieser beiden systeme. beide machen nichts anderes, als für den zugang zu werken eine vergütung zu verlangen. bei paid content modellen muss jeder zahlen, der den text lesen will. zusätzlich kann man noch drm mit reinpacken und in den agbs nutzungsbedingungen festlegen wie „darf nur dreimal gelesen werden“, „darf nicht ausgedruckt oder verschickt werden“. beim leistungsschutzrecht soll der zugang vordergründig erstmal erhalten bleiben – die vergütung machen dann die firmen unter sich aus – der axel-springer-verlag und der oben genannte zahnarzt beispielsweise. paradox scheint, dass das erste modell die nutzungsmöglichkeiten für den privaten nutzer scheinbar viel stärker einschränkt, jedoch allgemein zustimmung findet. während der private nutzer von zweiten erstmal nicht betroffen zu sein scheint, stößt das modell leistungsschutzrecht dennoch auf (berechtigte) kritik, die von beckedahl und spielkamp auch geäußert wurde: die frage ist, was hat der nutzer davon, und was der journalist? eine frage, die ganz und gar nicht beantwortet wurde. was vorher nur ein diffuser eindruck war, der zu erster kritik am leistungsschutzrecht führte, nämlich dass es keinem anderen zweck diene, als das verlage damit geld verdienen, wurde in der diskussion mehr oder weniger bestätigt oder zugegeben: ja, wir brauchen das leistungsschutzrecht, weil wir gerade verluste einfahren und unsere geschäftsmodelle versagen.

und wo bleibt bei diesem gesetz der nutzer? urheberrechtsnovellierungen, die die position der industrie gegenüber den anderen interessenvertretern stärken, gab es in den letzten jahren schon einige. wer will kann ja die zusammenfassungen auf irights.info nachlesen. ein konsens der novellierungen ist: die rechte der nutzer sind bei der nutzung digitaler werke strengeren regelungen unterworfen als das bei analogen werken der fall ist. das leistungsschutzrecht zielt in die selbe kerbe. und auch bei der diskussion gestern abend war das so: die interessen der nutzer, die symbolisch in der zweiten reihe saßen, konnten einfach nicht genug geäußert werden. die konkrete kritik, die angebracht wurde, wird den verlagsvertretern im endeffekt nur nutzen. herr keese wird sich jetzt gut überlegen, wie er die gegen das leistungsschutzrecht vorgebrachten argumente demnächst entkräften kann. aber ansonsten habe ich nicht das gefühl, dass die debatte uns irgendwie weiter gebracht hat.

entdeckung des tages

für alle, die sich vor wichtigerem drücken mögen, habe ich heute dieses geile ding entdeckt: failblog.org

für mich ist es auch im täglichen leben immer ein kopfschütteln wert, wenn irgendjemandem der gesunde menschenverstand völlig abgeht, etwa so wie hier:

auf failblog.org: "schwimm-hinweis: das gesetz des staates minnesota verbietet strikt das rauchen unter wasser"

auf failblog.org: "schwimm-hinweis: das gesetz des staates minnesota verbietet strikt das rauchen unter wasser"

beispiele dafür gibts auf dem failblog ohne ende, die menschliche dummheit kennt eben keine grenzen.

eine seite im stil der lolcatz, und ihnen absolut ebenbürtig!

netzneutralität

bei netzpolitik.org findet sich ein artikel, der logisch erklärt, was netzneutralität ist und einleuchtend darstellt, warum sie so wichtig ist. wurde geschrieben, um verbreitet zu werden, also bitteschön:

Auf EU-Ebene geht die Debatte um das Telekom-Paket in entscheidende Verlängerung der dritten Lesung. Zusammen mit La Quadrature du Net aus Frankreich starten wir die finale Runde für ein EU-weites Lobbying zum Erhalt der Netzneutralität und gegen Internetsperrungen. Dies ist eine Übersetzung eines Aufschlages von La Quadrature du Net: It is crucial to save Net Neutrality!

Es ist wichtig, die Netzneutralität zu erhalten

„Netzneutralität“ – dieses leicht obskure wie auch simple Konzept ist die Wurzel für die Entwicklung des Internets in der Form, wie wir es kennen. Der digitale Bereich, in dem wir leben und arbeiten, garantiert Wettbewerb, Innovation und viele Grundfreiheiten. Bis vor kurzen war Netzneutralität aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nur eine Leitlinie. Seit neustem jedoch bedrohen Netzbetreiber dieses ungeschriebene Prinzip, weil sie in der ungleichen Behandlung von Information wirtschaftliche Vorteile sehen, die durch ihre Netzwerke geleitetet werden. Daher ist es wichtig, die dritte Lesung der „Telekom-Paket“-Richtlinien als eine einmalige Gelegenheit zu begreifen, um wichtige Maßnahmen für ein freies, offenes und innovatives Internet innerhalb der EU durchzusetzen.

Was ist Netzneutralität?

Wenn ein Brief verschicken wird, so können wir mit Recht davon ausgehen, dass der Postdienst diesen Brief nicht öffnet, um abhängig vom Inhalt oder Absender zu entscheiden, was damit passieren soll. Er wird nur dafür bezahlt, den besagten Brief zu übermitteln, sonst nichts. Man bezeichnet daher unsere heutiges Postsystem als neutral. Dies gilt gleichermaßen für das Internet: Wenn alles gleich behandelt wird, bezüglich des Absenders, Empfängers oder dem Informationinhaltes, dann ist das Internet neutral. Der Netzbetreiber darf weder darüber bestimmen, welche Dienste oder Programme genutzt werden dürfen, noch darf er bestimmte Informationen bevorzugt gegenüber anderen Informationsströmen behandeln. Dank diesem Prinzip hat jeder auf der Welt, unabhängig vom Netzbetreiber, Zugang zu ein und dem selben Internet.

Warum brauchen wir Netzneutralität?

1. Wettbewerb:

Wenn ein Internetdienstanbieter die Netzneutralität von Netzwerken verletzt, so kann er ganz einfach seine eigenen Dienste bevorzugt gegenüber seinen Mitstreitern behandeln: In Frankreich und Deutschland zum Beispiel verbieten die größten Netzbetreiber die Nutzung ihres sogenannten „Mobilen Internets“ für Voice-Over-IP-Software (einschließlich Skype). Damit zwingen sie ihre Nutzer die teureren Telefontarife für lokale und internationale Gespräche zu benutzen. Der Nutzer hat keine Möglichkeit zu einem anderen Netzbetreiber zu wechseln, weil nämlich die großen Netzbetreiber alle die gleichen Geschäftspolitik betreiben. Diese Praktiken sind stark wettbewerbshemmend und beeinträchtigen den Kunden, das wirtschaftliche Wachstum und die Innovationskraft.

2. Innovation:

Bisweilen ist das Internet ein Produkt der Internetnutzer. „Zwei Typen in einer Garage“ bauten Myriaden von mikroskopischen Projekten auf oder gründeten Unternehmen, die sich bald als „the next big thing“ herausstellten. Google, Wikipedia, Skype, eBay, Bittorrent, Twitter und viele weitere essentielle Bestandteile des heutigen Internets wurden innerhalb weniger Monate nach ihrer Erschaffung weltweit massenhaft genutzt. Diese Innovation ohne Erlaubnis ist stimulierend und gesund. Die ganze Wirtschaft profitiert davon. Was wäre, wenn der nächste innovative Erfinder jeden Netzbetreiber fragen müsste, ob er die Netze benutzen darf oder einen Beitrag für eine normale Behandlung seiner Datenflüsse bezahlen muss? Denn ein langsamer Datenverkehr würde seine Erfindung hinfällig machen. Einige Netzbetreiber träumen von solch einer Situation, in der sie re-zentralisieren und das Netz kontrollieren können.

3. Grundrechte und Freiheit:

„Artikel 11 der Bürger- und Menschenrechtserklärung aus dem Jahre 1789 proklamiert: ‘Die freie Äußerung von Meinungen und Gedanken ist eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen.’“

Heute impliziert die freie Äußerung von Meinungen und Gedanken in Anbetracht der generellen Entwicklung öffentlicher Kommunikation im Internet einen freien Zugang zu den Internetdiensten. Das Verfassungsgericht, die höchste richterliche Instanz in Frankreich, veröffentlichte diese Erklärung, und bestätigten damit die Aussagen, die das Europäische Parlament in verschiedenen Gelegenheiten zum Ausdruck gebracht hat.

Das Internet ist ein wichtiges Instrument, um die freie Äußerung von Meinungen und Gedanken auszuüben. Dies ist wiederum wichtig für das richtige Funktionieren unserer Demokratie. Blogs, Mikro-Blogs, soziale Netzwerke und Chats stellen Möglichkeiten dar, um an der öffentlichen Debatte teilzunehmen. In einer Demokratie ist es nur den Richtern gestattet, die Grundrechte einzuschränken, so z.B. die Redefreiheit. Was wäre, wenn die Kontrolle dieser neuen Instrumente an Unternehmen weitergegeben wird, die rein aus Profit-Interesse handeln?

Warum ist Netzneutralität ist in Gefahr?

Das Internet wächst beständig. Bis jetzt war es so, dass sobald die Datenleitungen ein gewisses Limit erreicht haben, die Netzbetreiber in der Konsequenz weiter in Bandbreite investiert und das Potential der globalen Infrastrukturen, also das Internet, vergrößert haben. Mit den neuen lukrativen und wettbewerbshemmenden Praktiken können Netzbetreiber zu einem neuen Geschäftsmodell übergehen: Mehr Investitionen in die Kontrolle von Datenströmen und dafür weniger Investitionen für die Verbesserung der Netzwerke. Dieses Modell würde perfekte Bedingungen für die Selbstrechtfertigung dieser Politik liefern: „Das Internet ist so langsam geworden, so dass wir gezwungen sind, Inhalte, Dienste und Programme zu kontrollieren und zu priorisieren, dessen Inhaber bereit sind, diese Mehrkosten zu bezahlen.“ Diese Argumente wie auch die Drohung vom „Ende des Internet“ sind benutzt worden, um Mitglieder des Europäischen Parlaments davon zu überzeugen, in der zweiten Lesung des Telekom-Paketes Netzneutralität zu streichen, ohne jedoch einer technischen Realität gegenüber zu stehen. Nach wie vor erlauben günstigere Bandbreite und ein vernünftiges Netzwerkmanagament das Wachstum von Netzwerken, basierend auf strukturellen Investitionen.

Wie wir Netzneutralität schützen können:

Bei der Revision des „Telekom-Paketes“, welcher den Telekommunikationsmarkt in der EU regulieren soll, betreibt der US-Netzbetreiber AT&T eine heftige Kampagne gegen die Netzneutralität. Sie waren damit sehr erfolgreich und erreichten, dass viele Gesetzesänderungen, die ihren Wünschen entsprachen, in der zweiten Lesung eine Mehrheit fanden. Doch ein Änderungsantrag, der die Grundrechte und Freiheiten der Nutzer schützt, blockiert momentan das Telekom-Paket als Ganzes. Es handelt sich um den Änderungsantrag 138. Das Paket wird sehr wahrscheinlich in einer dritten und letzten Lesung im Herbst nochmal behandelt werden. Während einer Beratungsphase werden das Europäische Parlament und der EU-Rat über die einzelnen Änderungen im Text verhandeln. Die europäischen Bürger werden dann eine entscheidende Möglichkeit haben, auf diese Debatte Einfluss zu nehmen, um ihre Rechte und das Internet zu schützen:

    Ruf deine gewählten EU-Abgeordneten an und informiere sie über die große Bedeutung der Erhaltung von Netzneutralität. Frage sie auch, ob du andere Kollegen ihrer Partei oder Fraktion beraten kannst.
    Sobald auf EU-Ebene der Vermittlungsausschuss aufgestellt ist, muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder vollkommen informiert sind und sie sich im Prinzip für die Erhaltung von Netzneutralität einsetzen werden.
    Spreche, blogge und twitter darüber. Man kann auch Journalisten ansprechen und über das Thema informieren.
    Wenn dein Netzbetreiber gegen die Prinzipien der Netzneutralität verstößt, versuche seine Praktiken öffentlich zu denunzieren, bevor du zu einem anderen Netzbetreiber wechselst.
    Folge den angehenden Kampagnen für weitere Ratschläge zur aktiven Beteiligung.

Wenn wir jetzt nicht handeln, könnten wenige Netzbetreiber die Kontrolle über das ganze Internet erlangen und diese fantastische Erfindung, die das Teilen von menschlichen Wissen seit dem Druckmedien ermöglicht, in ihren Traum von einem „Geldesel“ umwandeln. Sollten sie erfolgreich sein bei der Durchsetzung vom „Fernsehen 2.0“, dann könnten Wettbewerb, Innovation und fundamentale Freiheiten ihrer Kontrolle unterliegen und als eine utopische Idee der Vergangenheit angehören.

Macht mit!

Michael Jacksons Tod im web2.0

heute früh bemerkte ein geliebter nahestehender mensch bei der zeitungslektüre schlau: Michael Jacksons Tod ist der erste tod einer ikone, über den man nicht nur in den zeitungen lesen kann.

als Lady Di 1997 starb, gab es zwar schon das internet, aber den begriff web2.0 kannte keiner, und die damit verbundenen charakteristika auch nicht. bürgerjournalismus gab es nur handgemacht auf papier, weblogs und twitter waren unbeschriebene blätter, selbst handies waren unpopulär, weil globig und teuer, smse wunrden kaum geschrieben. Michael Jackson ist der erste Star, der im informationszeitalter starb. neben zig blogeinträgen, kurznachrichten und twittereien zum thema gibt es auch ein paar gute texte, die sich mit dem Phänomen dahinter beschäftigen. xifan yang beschreibt auf jetzt.de, welche rolle die neuen medien für sie bei bekanntmachung und verbreitung des ereignisses spielten. wunderbar deutlich zeigt ahnungslos.ch statistiken und tag clouds zum thema. da wird unter anderem klar, warum man bürgerjournalismus nachsagt, er zeige die interessen der masse (der internetnutzer) deutlicher als traditionelle medienberichte. In den google hot trends taucht auf platz 22 „aaliyah death date“ auf. es könnte sein, dass viele menschen beim diskutieren des themas sich an den plötzlichen tod der r’n'b sängerin Aaliyah (sie kam bei einem flugzeugabsturz ums leben) vor 8 jahren erinnert haben. hierzulande ist Aaliyah glaube ich nicht sehr bekannt, in den usa ist das anders. zu ihrer zeit gab es noch halbsweg vernünftiges mtv, und damalshabe ich es auch manchmal noch geschaut. mein persönlicher eindruck damals war, dass sie schon so eine art von ikone für das schwarze amerika war, zumindest wurde nach ihren tod öffentlich und offen getrauert, das wurde in tributes bei mtv-awards und in interviews mit anderen künstlern deutlich. es ist also vielleicht gar nicht so überraschend, dass viele leute an ihren tod erinnert wurden. auf platz 15 der suchanfragen geht es um Elvis‘ tod. professionellen journalisten wird im zusammenhang mit bürgerjournalismus oft vorgeworfen, sie würden ihr publikum nicht kennen, wüssten nicht was es bewegt. Elvis mögen viele redakteure in ihren nachrichtenartikel oder fernsehbeiträgen zu Jacksons tod erwähnt haben. ob Aaliyah auch vorkam, möchte ich bezweifeln.

doch auch wenn nicht jeder internetnutzer einen blog führt oder über seine gefühle twittern mag, also produzent von informationenist, fast alle tun weiterhin eins: konsumieren. und auch damit lassen sich statistiken zu einstellungen generieren. bei gulli steht zusammengefasst, wie und wo Michael Jacksons Platten posthum die Charts stürmen. Auch das ist eine Art, gesellschaftliche Relevanz zu messen.